Erstes medizinisches Propädeutikum /10-semestriges Fachstudium in den USA oder Kanada / 2-jährige Assistenzzeit /Staatsexamen und Strahlenschutzprüfung.
Der zukünftige Schweizer Chiropraktor muss ein abgeschlossenes Vorstudium in der Schweiz, das erste medizinische Propädeutikum vorweisen, bevor er zum 10-semestrigen Fachstudium an einer vom Eidgenössischen Departement des Innern anerkannten chiropraktischen Hochschule in den USA oder in Kanada zugelassen wird. Das Ausbildungsprogramm ist zu Beginn etwa dem eines Medizinstudiums gleichzusetzen; der Student besucht Vorlesungen und praktische Kurse in Anatomie, Physiologie, Bakteriologie, Biochemie, Pathologie, Diagnostik usw. Am Ende des Studiums hat der Student die Gelegenheit, seine Kenntnisse in der öffentlichen Klinik des Chiropraktikinstitutes praktisch zu vertiefen, wobei er bei seiner Tätigkeit stets von qualifiziert ausgebildeten und erfahrenen Chiropraktoren begleitet wird. Nach Bestehen von Zwischen- und Schlussprüfungen schliesst er sein Studium mit dem Erlangen des «Doctor of Chiropractic» (DC) ab.
Nach dem Studium im Ausland folgt in der Schweiz eine mindestens 2-jährige klinische Assistenzzeit mit regelmässigen obligatorischen Kursen am Weiterbildungsinstitut der Schweizerischen Chiropraktorengesellschaft (SCG) in Bern. Das Staatsexamen (interkantonale Prüfung) wird von einem Gremium, das zu 50% aus Chiropraktoren und zu 50% aus Medizinern besteht, abgenommen. Es wird in der Regel an der neurologischen Abteilung des Inselspitals Bern oder am Balgrist Zürich durchgeführt. Der Chiropraktor muss überdies ein röntgenologisches Strahlenschutzexamen erfolgreich bestehen, das vom Bundesamt für Gesundheitswesen organisiert wird, wodurch er die Bewilligung zum Betrieb einer eigenen Röntgenanlage erlangt.
Diese spezifische Fachausbildung von 8 Jahren erlaubt dem Chiropraktor Diagnosen zu stellen und für die Patienten im Rahmen des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes sowie der Militärversicherung selbständig und ohne Überweisung durch andere Medizinalpersonen tätig zu sein.
Obige Angaben beziehen sich auf den Beruf des Chiropraktors wie er sich in der Schweiz darstellt und welcher mit dem Interkantonalen Staatsexamen für Chiropraktoren abschliesst. Insbesondere in Deutschland ist die Situation grundlegend anders, da im Gegensatz zur Schweiz der Chiropraktor gesetzlich nicht als Medizinalperson und selbständiger Vertreter der Heilkunde anerkannt ist. Dies hat zur Folge, dass jeder einzelne Patienten selber die Verantwortung übertragen erhält, die fachliche Kompetenz seines Chiropraktors zu überprüfen. In der Schweiz können sich die Patienten hingegen auf die fachliche Kompetenz und die fundierte Ausbildung jedes Chiropraktors verlassen.